Die nächste Welle
09:05

VON: HERBERT WILHELM
Kategorie: Kfz-Handel
Bereits zu Jahresbeginn werden Autohäuser und Kfz-Betriebe abgemahnt. Beim immer wieder auftauchenden Rechtsschwerpunkt ,Abmahnungen`stehen aktuell die Angaben im Internet-Impressum im Fokus: Lücken oder Fehler werden momentan konsequent verfolgt - ob diese Vorgehensweise in allen Fällen richtig ist, wird immer häufiger bezweifelt.
 |   Vorsicht - Abmahnung! Auf sogenannten Handelsplattformen muss der Händler seine Angebote stets überprüfen, ob er alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt hat. Ansonsten droht eine Abmahnung. Bild: Wilhelm
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Mit Beginn des Internetzeitalters haben sich auch die Formen des Handels und der Kommunikation geändert - nicht immer zum Vorteil der Akteure. Während früher die Rechtspraxis in den normalen Räumen des Zivilrechts ihr Einkommen fand, kristallisieren sich nun Experten heraus, die überproportionale Umsätze generieren - und das im Vergleich zu einem normal gelagerten Gewährleistungsfall mit teilweise erheblich weniger Aufwendungen. Eine lukrative Nische entstand, deren Entwicklung für Gesetzgeber und Verbraucherschutzorganisationen nicht absehbar war. Das Instrument für diesen Exzess heißt ,Abmahnung`, die Basis bieten das Wettbewerbsrecht und der gewerbliche Rechtsschutz.
Ursprünglich wurden für diese Rechtsmaterien zuständigen Gesetze erlassen, damit "Mitbewerber, Verbraucherinnen und Verbraucher und sonstige Marktteilnehmer vor unlauteren geschäftlichen Handlungen geschützt werden und dabei dem Interesse der Allgemeinheit an unverfälschtem Wettbewerb Rechnung getragen werden" kann (§ 1 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb [UWG]). Damit nicht der Staat die Einhaltung der Regeln prüfen muss (beziehungsweise kann), übergab er den Betroffenen auch die Möglichkeit, einen unredlichen Kollegen abzumahnen und ihn aufzufordern, das schädigende Verhalten einzustellen...
Auszug aus Artikel der KRAFTHAND Ausgabe 4/2010
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