Neubewertung der 1-Prozent-Regelung
09:32

VON: HERBERT WILHELM
Kategorie: Steuerrecht
Der Bundesfinanzminister gibt das Ziel vor: Kürzungen und Mehreinnahmen in allen Bereichen, um das enorme Haushaltsdefizit zu finanzieren. Das Bundesfinanzministerium prüft derzeit deshalb, für Einzelunternehmen und Personengesellschaften die Anwendung der 1-Prozent-Regelung bei Firmenwagen neu zu bewerten. Bisher hat das Finanzamt bei einem größeren Firmenfuhrpark lediglich das teuerste Fahrzeug herangezogen.
Nachdem bereits einige Finanzgerichte von dieser Methode abwichen, sollen demnächst alle Firmenfahrzeuge, die zu mehr als 50 Prozent betrieblich genutzt werden, mit einem geldwerten Vorteil nach der 1-Prozent-Regelung bedacht werden. Vor allem für Kfz-Betriebe, die in der Regel mehrere Fahrzeuge angemeldet haben, um auch ihre Kunden bei einem Mobilitätsengpass zu unterstützen, würde dieser Wechsel eine enorme Zusatzbelastung darstellen.
Artikel aus KRAFTHAND Ausgabe 4/2010
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