´Schnurlos`- und trotzdem telefoniert?
15:13

VON: HERBERT WILHELM
Kategorie: Kfz-Handel
Sogenannte ,schnurlose` Telefone funktionieren nur mithilfe einer Basisstation. Aufgrund der gerinen Leistung ist der Aktionsradius solcher Telefone auf maximal 300 Meter begrenzt. Ein Autofahrer versuchte trotzdem, die Reichweite seines .schnurlosen´ Telefons zu testen. Die Polizei griff ihn circa drei Kilometer von seiner Wohnung auf und ´verpasste´ ihm ein Bußgeldbescheid über 40 Euro. Dem Oberlangesgericht Köln (Az.: 82 Ss-OWi 93/09) ging die .Maßnahme´zu weit:
Schnurlostelefone bzw. deren `Mobilteile`oder ,Handgeräte`sind nach dem allgemeinen Sprachverständnis keine Mobiltelefone im Sinne des sogenannten Handyverbots der Straßenverkehrsordnung. Darüber hinaus sind sie für den Einsatz während der Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr aufgrund ihres geringen räumlichen Einsatzbereichs nicht geeignet. Allein aufgrund der versuchten Nutzung, die ohnehin nicht zustande kommt, kann daher eine Ablenkung des Fahrers durch Gespräche mit einem solchen Telefon auch nicht als ernsthafte Gefahr angesehen werden.
Artikel aus der KRAFTHAND Ausgabe 12/2010
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