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Garantiert besteuert!


08:34

VON: HERBERT WILHELM


Kategorie: Steuerrecht

Der Bundesfinanzhof ändert seine Rechtsprechung zur Besteuerung von Gebrauchtwagen-Garantien. Nach der sogenannten "Car-Garantie-Entscheidung" aus dem Jahre 2003 (Az.: V R 16/02) sah das oberste Finanzgericht erneut Handlungsbedarf - mit negativen Folgen für Kfz-Betriebe.



Nicht ohne: Selbst für einen solchen Klassiker gilt: ,Verkaufe nie ohne eine Rückversicherung`. Allerdings will der Fiskus nach einem aktuellen Urteil jetzt auch davon profitieren. Bild: Wilhelm

Innerhalb der letzten Wochen hatten die Mitarbeiter von ,Car-Garantie`viel Schreibarbeit zu erledigen. Im Anschluss an das Urleil des Bundesfinanzhofes (BFH, Az.: XI R 49/07) informierte die Versicherungsgesellschaft umgehend ihre Vertragspartner darüber, dass in bestimmten Fällen ihr Versicherunsprodukt beim Verkauf eines Gebrauchtwagens nicht mehr umsatzsteuerfrei ist. Was war passiert? 

Bislang waren die daraus resultierenden Umsätze als sogenannte steuerfreie Leistung nicht von der Umsatzsteuer betroffen. Die Richter haben diese Möglichkeit allerdings auf nunmehr einige wenige Fälle eingeschränkt. Im entschiedenen Sachverhalt betrieb der Verkäufer eine Kfz-Reparaturwerkstätte. Beim Verkauf seiner Gebrauchtwagen konnten die Kunden zusätzlich eine Garantievereinbarung (Versicherung) abschließen. Die Käufer hatten dann gemäß den Allemeinen Garantiebedingungen die Wahl, im Schadensfall den Pkw entweder beim Verkäufer selbst oder bei einer anderen Werkstatt reparieren zu lassen. Nahm er die zweite Möglichkeit wahr, konnte der Käufer dann die Kosten der Fremdwerkstatt der Versicherung (,Garantiegesellschat`) gegenüber in Rechnung stellen. Für den Fall der Inanspruchnahme seiner Werkstatt hatte der Verkäufer bei der selben Versicherung eine zusätzliche Rückversicherung abgeschlossen, um sein eigenes Kostenrisiko zu minimieren. 

Im Rahmen einer steuerlichen Betriebsprüfung sah der zuständige Beamte in der Garantiezusage eine unselbstständige Nebenleistung zum Fahrzeugverkauf und unterwarf die Einnahmen, die auf diese Versicherung fielen, der Umsatzsteuer. Der Händler hätte im Ergebnis noch Umsatzsteuer nachzahlen müssen. Mit dem Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes aus dem Jahre 2003 verweigerte er die Nachzahlung...

 

Auszug aus Artikel der KRAFTHAND-Ausgabe 12/2010

Den gesamten Artikel sowie weitere Informationen zum Werkstattrecht finden Sie in der aktuellen KRAFTHAND.

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