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Trotz Finanzierung: Gewährleistung


08:58

VON: HERBERT WILHELM


Kategorie: Kfz-Handel

Was eigentlich klar erschien, wurde vom Oberlandesgericht Stuttgart nochmals in einem aktuellen Urteil (Az.: 6 U 248/08) bestätigt:



Finanziert ein Kunde seinen erworbenen Wagen und händigt er dabei aufgrund der vertraglich vereinbarten Sicherungsabrede seinen Fahrzeugbrief der Finanzierungsbank aus, hat das keine Auswirkungen auf seine Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Verkäufer. Der Käufer bleibt trotz der Sicherheitsübereignung und damit dem Verlust seiner formalen Eigentümerstellung berechtigt, seine Gewährleistungsansprüche (beispielsweise Nachbesserung oder Kaufpreisminderung) oder gar den Rücktritt vom Kaufvertrag geltend zu machen.

 

Artikel aus der KRAFTHAND-Ausgabe 13-14/2010

Diesen Artikel sowie weitere Informationen zum Werkstattrecht finden Sie in der aktuellen KRAFTHAND.

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