Limited: wo klagen?
09:20

VON: HERBERT WILHELM
Kategorie: Steuerrecht
Lange Zeit vor der Einführung der deutschen ,Mini-GmbH´hatten britische ,Billig-GmbHs´, sogenannte Limiteds, auch in der Kfz-Branche Einzug gehalten.
Als Problem gilt dabei seit jeher, dass zwei völlig unterschiedliche Rechtsordnungen vermengt werden - mit teilweise fatalen Folgen. Einige vermeintliche Vorteile verlieren deswegen oftmals ihren Nutzen, wie auch eine aktuelle Entscheidung des Oberlandesgereichts Frankfurt am Main (Az.: 21 U 54/09) zeigt:
Nach Ansicht der Frankfurter Richter sind für Rechtsstreitigkeiten unter den Gesellschaftern (beispielsweise der Abberufung eines Geschäftsführers) ausschließlich die englischen Gerichte zuständig, auch wenn die Gesellschaft ihren alleinigen Verwaltungssitz in Deutschland hat. Die Folge: zusätzliche Kosten!
Artikel der KRAFTHAND-Ausgabe 13-14/2010
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