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Der Kunde hat die Wahl
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Das Verwirrspiel um das Thema ´Garantie`geht weiter.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im Fall der sogenannten Anschlussgarantie zugunsten des Kunden und der freien Werkstätten entschieden. Stellt er sich damit gegen seine eigene Rechtssprechung? KRAFTHAND klärt auf!
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20-01-10 13:12
Von: Herbert Wilhelm
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  Unangemessen: Bei normalen Herstellergarantien darf die freie Werkstattwahl nicht eingeschränkt werden, so der BGH in einem aktuellen Urteil. Bild: Wilhelm
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