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Vorsicht beim Rückruf
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Ein Kfz-Betrieb haftet auch für Konstruktionsmängel des Herstellers.
Freie Werkstätten sowie Kfz-Händler sind verpflichtet, ihre Kunden auch über Service- und Rückrufaktionen zu informieren. Ansonsten sind sie schadensersatzpflichtig - und zwar sogar nach Ablauf der Gewährleistungsfrist.
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17-11-09 15:45
Von: Herbert Wilhelm
Kategorie: Reparaturrecht
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  Warnen schützt: Achten Sie bei laufenden Rückrufaktionen der Autohersteller darauf, Ihre Kunden davon in Kenntniss zu setzen und die damit verbundenen Sicherheitsrisiken zu erläutern, um ´unangenehme´ Kosten zu vermeiden.
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Vorsicht Gas!
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Der Gasanlagenumbau erfordert nicht nur technisches Wissen
Die Umrüstung eines Fahrzeugs auf Gasbetrieb hat neben den funktionellen auch rechtliche Konsequenzen, welche die Werkstätten allerdings noch zu selten bedenken - die folgende Rechtsprechungsübersicht gibt einige Einblicke.
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11-11-09 13:44
Von: Herbert Wilhelm
Kategorie: Kfz-Handel
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  Das Gasgeschäft boomt: Nur sind sich viele Betriebe der rechtlichen Risiken noch nicht bewusst.
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